ERP-Projekte: Förderprogramme im Überblick

Bekanntlich ist aller Anfang schwer und gerade im Bereich Digitalisierung & Automatisierung mangelt es KMU und Start-ups nicht sosehr am Willen, sondern viel öfter an den nötigen finanziellen Mitteln. Hier lohnt es sich staatliche Angebote wahrzunehmen: Bund & Länder bieten verschiedene Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten, die den Schritt in eine digitale Zukunft erleichtern. Dabei kann grundsätzlich zwischen 3 Finanzierungsarten unterschieden werden:

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderfähigkeit?

Auf den ersten Blick erscheint das Angebot der verschiedenen Förderprogramme sehr vielfältig, doch bei genauerer Betrachtung stellt man schnell fest, dass in den meisten Fällen dieselben Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen gelten.

In den meisten Fällen sind KMU förderberechtigt. Aber welche Unternehmen fallen eigentlich unter diesen Begriff?

Die meisten Förderprogramme sind auf sogenannte KMU, also kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtet. Hierzu zählen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie Freiberufler mit weniger als 250 Beschäftigten. Die genaue Bemessung der Förderquote ergibt sich dabei zumeist je nach Unternehmensgröße, anhand der von der EU empfohlenen Schwellenwerte:

Die De-minimis-Verordnung der EU – das gilt es für die meisten Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften & Beteiligungen zu beachten:

Die De-minimis-Verordnung der EU besagt, dass Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Steuerjahren bis zu einer Höhe von 200.000 Euro an staatlichen Beihilfen erhalten können, ohne dass diese als unzulässige staatliche Beihilfen gelten. KMU sollten darauf achten, dass sie bei der Beantragung von staatlichen Beihilfen diese Höchstgrenze nicht überschreiten, um mögliche Sanktionen durch die EU-Kommission zu vermeiden.

1. Bundesweite, nichtrückzahlbare Zuschüsse

Hierbei handelt es sich, wie der Name schon sagt, um staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Grundsätzlich können Unternehmen je nach Programm einen Zuschuss von 30-80 % für ihre Projekte erhalten. Dabei ist jedes Programm jedoch auf einen Höchstbetrag begrenzt. Außerdem ist in jedem Fall ein Eigenbeitrag zu leisten.

Digital Jetzt

digital-jetzt
Für was?

Das Programm is in 2 Module unterteilt:

Modul 1 – Investitionen in digitale Technologien: Förderung der Entwicklung digitaler Plattformen & Lösungen sowie Prozessdigitalisierung

Modul 2 – Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden: Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen im Umgang mit digitalen Technologien

Die Module können zusammen oder einzeln beantragt werden.

Für wen?
  1. KMU mit 3 – 499 Beschäftigten
  2. Alle Branchen inklusive Handwerksbetriebe und Freiberufler
Förderungshöhe?
  • max. 50.000 € pro Unternehmen bzw. bei Investitionen von
  • Wertschöpfungsketten/Netzwerken max. 100.000 € pro Unternehmen
  • mind. 17.000 €  für Modul 1 und Modul 1+2
  • mind. 3.000 € für Modul 2
  • bemisst sich anteilig der Investitionskosten, Förderquote nach Unternehmensgröße gestaffelt (gemessen an Vollzeitstellen bzw. festgelegter Wochenstundenzahl –  je nach Tarifvertrag 35-40h):
    • Bis 50 Mitarbeiter: 40% max
    • Bis 250 Mitarbeiter: 35% max
    • Bis 499 Mitarbeiter: 30% max
  • Erhöhung der Förderquote möglich, wenn:
    • mehrere Unternehmen innerhalb einer Werschöpfungskette bzw. Netzwerks arbeitsteilig kooperieren; gemeinsame Zielstellung:  gleichzeitig in Digitalisierung investieren – z.B.  in unternehmensübergreifende IT-Geschäftskonzepte (+ 5 %)
    • Investitionen zur Erhöhung der IT-Sicherheit im Unternehmen, inklusive Datenschutz (+ 5 %)
    • Investitionen in strukturschwachen Regionen (+ 10 %)
    • Was zählt als strukturschwa digital jetzt infografik strukturschwache regionen
Allgemeines zur Förderfähigkeit
  • direkter inhaltlicher Bezug zu Digitalisierungsvorhaben erforderlich
  • direkter Bezug zu neuen Funktionen bzw. grundlegende Potenzialhebung in Hinblick Digitalisierung
  • Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein; “begonnen” gilt als erfüllt, wenn bereits rechtsverbindliche Bestellung getätigt bzw. der Auftrag zur Erbringung der Dienstleistungen erteilt wurde (ggfs. auch nur mündlich).
Frist?
  • Umsetzungszeitraum max. 12 Monate ab Projektbeginn
  • Vollständige Realisierung in diesem Zeitraum erforderlich
  • Festlegung d. Projektbeginns & Zeitraums mit Zuwendungsbescheid
  • Sonderregel für komplexe Vorhaben: Anträge als Werschöpfungskette erhalten evtl. längere Laufzeiten, wenn schlüssig begründet.
  • Gesamtlaufzeit d. Programms: bis 31.12. 2023
Antragsstellung?
  • erfolgt ausschließlich über das Förderportal
  • Unterlagen werden ausschließlich elektronisch hochgeladen
  • benötigte Unterlagen: 
    • Daten zum Unternehmen (u.a. Kontaktdaten, Zahl der Mitarbeitenden, Besitz- und Beteiligungsverhältnisse),
    • Informationen zu bisherigen bzw.weiteren beantragten Förderungen (u.a bereits bewilligte und / oder weiterhin beantragte De-minimis-Beihilfen),
    • Informationen zum geplanten Investitionsvorhaben (siehe „Wie ist der Digitalisierungsplan zu erstellen?“),
    • Informationen zu den geplanten Investitionen (Angebot(e) externer Anbieter / Dienstleister u.a. Name des externen Anbieters, Bezeichnung der Investitionsgegenstände / -leistungen, Höhe der Ausgaben),
    • Informationen zum Eigenanteil des Antragstellenden (ggfs. Nutzung von Kredit- und Beteiligungsprogrammen).
    • Antragssteller wird durch verschiedene Themenblöcke geführt:
      • Wahl der Antragsform
      • Kontaktdaten des Antragstellenden (Projektleitung / bevollmächtigte Person; Geschäftsführung)
      • Unternehmensdaten
      • Digitalisierungsplan
      • Finanzierungsplan
      • Unter dem Punkt “ Digitalisierungsplan“ müssen die mit Investitionen verbundenen Verbesserungen nachvollziehbar dargestellt werden, z.B. wie Organisation effizienter gestaltet wird/It-Sicherheit im Unternehmen erhöht wird.
Förderart?
  • Nicht-rückzahlbarer Zuschuss 
  • Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung
    Was ist nicht förderfähig?
    • Investitionen:
      • Beratungsleistungen, v.a. zur Erstellung d. Digitalisierungsplans
      • Standard-Hardware, -Software ohne direkten Bezug zu Digitalisierungsvorhaben
      • Ersatz & Routine-Investitionen +  Software-Updates ohne grundlegend neue funktionen
      • Erstmalige Grundausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologie
      • Zusatzausgaben wie z.B. Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben des antragstellenden Unternehmens
      • Leistungen von Unternehmen, die mit dem antragstellenden Unternehmen verbunden sind – z.B. in einem Konzern der als Tochterunternehmen
      • Einsatz von eigenen Entwicklungskapazitäten für Innovationen des antragstellenden Unter-nehmens
      • Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans
    • Unternehmen
      • Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
      • Gemeinnützige Unternehmen
      • Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
      • Unternehmen in Gründung;
      • Vereine
      • Stiftungen
      • Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)
    Startups?
    • Förderfähig, wenn:
      • Gründungsphase abgeschlossen
      • Rechtsform gewählt
      • Eintragung ins Handelsregister abgeschlossen
      • 1. Jahresabschluss vorliegt
    • Nicht förderfähig, wenn:
      • Rechtsform „Unternehmen in Gründung“ 
    Verhältnis zu "go-digital"?
    • Aufeinander aufbauend
    • Konkret:
      • Go-digital = geförderte Beratung
      • Digital Jetzt = geförderte Implementierung d. Software/Hardware + Qualifizierung der Mitarbeiter
      • Go-digital + Digital Jetzt = Gesamtförderung
    • ABER: Hier kann die Implementierung nur durch Digital Jetzt gefördert werden, wenn sie nicht schon über Go-digital gefördert wurde. (Wichtig: Keine Doppelförderungen möglich)
    Kombination mit sonstigen Förderprogrammen?
    • Prinzipiell nicht möglich, zumindest nicht für denselben Fördergegenstand (Grundregel: keine Doppelförderung)
    • Aber: Eigenanteil kann evtl. bezuschusst werden
    Antragsverfahren
    • Per Zufallsverfahren: am 1. jedes Monats wird die Antragskontingente unter allen registrierten Unternehmen zugewiesen bis die verfügbaren Mittel erschöpft sind
    • Die von den gewählten Unternehmen eingereichten Anträge werden dann geprüft und gemäß Förderrichtlinie bewilligt. Zufällig gewählt werden also die “Kandidaten“, deren Anträge in Betracht gezogen werden, und nicht die einzelnen Anträge selbst oder gar Bewilligungen
    • Nicht-ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut teilnehmen. Eine neue Registrierung und Dateneingabe ist dazu nicht nötig, die Teilnahme muss lediglich aktiv bestätigt werden.
    Wann erfolgt die Auszahlung?
    • Nach Projektabschluss muss Verwendungsnachweis eingereicht werden
    • Einreichungsfrist: nach Projektabschluss bzw. Ende der Vorhabens-Laufzeit innerhalb von 2 Monaten beim DLR Projektträger
    • Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung des Nachweises
    Wie oft beantragbar?

    Stand April 2023: Auf Grund der starken Nachfrage der KMU nach dem Förderprogramm, ist im Zuge der Chancengleichheit, eine weitere Antragstellung zunächst bis auf Weiteres nicht möglich

    BAFA – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

    Für was?

    1. Allgemeine Beratungen

    Beratungsdienstleistungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen & organisatorischen Fragen d. Unternehmensführung.

    2. Spezielle Beratungen von

    • Beratungsunternehmen, die von Frauen geführt werden
    • Beratungsunternehmen, die von Migrant*innen geführt werden
    • Beratungsunternehmen, die von Unternehmer*innen mit anerkannter Behinderung geführt werden
    • Beratungsunternehmen, die zur betrieblichen Integration von Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund beitragen
    • Beratungsunternehmen, die zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter*innen mit Behinderung beitragen
    • Beratungsunternehmen, die zur Fachkräftegewinnung & -sicherung beitragen
    • Beratungsunternehmen, die zur Gleichstellung & besseren Vereinbarkeit von Familie & Beruf beitragen
    • Beratungsunternehmen, die zur altersgerechten Arbeitsgestaltung beitragen
    • Beratungsunternehmen, die zur Nachhaltigkeit & zum Umweltschutz beitragen

    3. Für Unternehmen in Schwierigkeiten

    Förderung für Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

    Weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung.

    4. Sonderregel für Bestandsunternehmen 

    • Dürfen nicht mehr als 5 Beratungstage in Anspruch nehmen; müssen nicht direkt aufeinander folgen
    • Berichterstellung & Reisezeiten außerhalb des Zeitrahmen möglich
    • Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen & Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Beratungsmaßnahme über den gesamten Förderzeitraum (max. 6 Monate) durchführbar 

    Die Maßnahmen müssen jeweils als Einzelberatungen durchgeführt werden, Seminare & Workshops werden also nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistungen  müssen jeweils vom Berater in einem schriftlichen Bericht dokumentiert und von Berater & Beratungsempfänger unterzeichnet werden.

    Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.

    Für was nicht?

    Beratungen, die: 

    • ganz/teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (gilt auch für Mittel der Strukturfonds & EFS)
    • Vermittlungsmaßnahmen beinhalten bzw. deren Ziel der Erwerb von Waren/Dienstleistungen ist, die von den Berater*innen selbst vertrieben werden
    • hauptsächlich gutachterliche Stellungnahmen beinhalten
    • Verkauf/Vertrieb  von Gütern/Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen & sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings beinhalten
    • ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Maßnahmen beinhalten
    Für wen?
    • KMU bis 250 Mitarbeiter
    • „Jungunternehmen“, d.h. Unternehmen mit max. 2 Jahren Marktaktivität
    • „Bestandsunternehmen“, d.h. Unternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung
    • „Unternehmen in Schwierigkeiten“, d.h. Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden*

    mit

    • Sitz in Deutschland 
    • Entsprechung der EU-Mittelstandsdefinition für KMU

    *Definition von “Unternehmen in Schwierigkeiten“ gemäß der “Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01)”

    20a) Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht.

    20b) Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften: Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.

    Förderhöhe?
    • Förderquote von 50 bis 90 % je nach Bundesland
    • Startups / Jungunternehmen: Förderzuschuss bis zu 3.200 €
    • Bestandsunternehmen:  Förderzuschuss bis zu 2.400 €
    • Unternehmen in Schwierigkeiten: Förderzuschuss bis zu 2.700 €
    Welche Berater sind zulässig?
    • Selbständige Berater*innen mit >50% d. Umsatz aus Beratungstätigkeit zulassungsberechtigt
    • Müssen über erforderliche Fähigkeiten verfügen & Qualitätsnachweis über Planung, Durchführung, Überprüfung & Umsetzung der Arbeits- & Organisationsabläufe erbringen
    Antragsstellung

    Erfolgt online über die Antragsplattform der BAFA.  Dort geben Sie lediglich Ihre Firmendaten ein und schicken den Antrag online ab. Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.

    go-inno

    Für was?

    Innovationsberatung in Form von 2 Leistungsstufen: 

    • Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse
      • Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt
      • Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens
      • Abschätzung des Kapazitätsbedarfs bei Erstellung eines Realisierungskonzepts
      • Erstellung eines Finanzierungsplans mit Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme
      • Bewertung der Erfolgsaussichten
    • Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept
      • Technologiebewertung auf Basis von Markteinschätzungen und Marktanalysen
      • Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers
      • Erarbeitung des Realisierungskonzepts
      • Kooperationsanbahnung zwischen beratenem Unternehmen und externem Technologiegeber
      • Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens
      • Begleitung bei Gesprächen mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften
      • Kreativworkshop zur Befähigung des beratenen Unternehmens zur Entwicklung eines Innovationsmanagements
    Für wen?

    KMU mit 

    • max 99 Mitarbeitern und 
    • weniger als 20 Millionen € Umsatz im Jahr
    Förderhöhe/art?
    • Max. 50% der förderfähigen Ausgaben 
    • Max. Zuschuss von 20.000 €
    • Nur für  Dienstleistungen von autorisierten externen Beratungsunternehmen möglich 
    • Förderung erfolgt in 2 Leistungsstufen:
      • Potenzialanalyse mit max. 10 Tageswerke bzw. max. Wert von 5.500 €
      • Realisierungskonzept mit max. 25 Tageswerke bzw. Wert max. 13.750 € 
      • Für einen Beratertag sind maximal 1.100 € zu 50 % förderfähig
      • Umsatzsteuer ist nicht förderfähig
    Förderhöhe?
    • Förderquote von 50 bis 90 % je nach Bundesland
    • Startups / Jungunternehmen: Förderzuschuss bis zu 3.200 €
    • Bestandsunternehmen:  Förderzuschuss bis zu 2.400 €
    • Unternehmen in Schwierigkeiten: Förderzuschuss bis zu 2.700 €
    Welche Berater sind zulässig?
    • Selbständige Berater*innen mit >50% d. Umsatz aus Beratungstätigkeit zulassungsberechtigt
    • Müssen über erforderliche Fähigkeiten verfügen & Qualitätsnachweis über Planung, Durchführung, Überprüfung & Umsetzung der Arbeits- & Organisationsabläufe erbringen
    Antragsstellung

    Erfolgt online über die Antragsplattform der BAFA.  Dort geben Sie lediglich Ihre Firmendaten ein und schicken den Antrag online ab. Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.

    2. Nichtrückzahlbare Zuschüsse der Länder

    Mit:

    Dedicated Team

    Baden-Württemberg

    Expertise

    Bayern

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    language

    Berlin

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    schulung

    Brandenburg

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    Dedicated Team

    Bremen

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    Expertise

    Hamburg

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    language

    Hessen

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    schulung

    Mecklenburg-Vorpommern

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    Dedicated Team

    Niedersachsen

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    Expertise

    Nordrhein-Westfalen

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    Rheinland-Pfalz

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    schulung

    Saarland

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    Dedicated Team

    Sachsen

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    Expertise

    Sachsen-Anhalt

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    language

    Schleswig-Holstein

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    schulung

    Thüringen

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    Baden-Württemberg

    Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante

    Für wen?

    • Mittelständische Unternehmen mit
      • max. 500 Beschäftigten
      • max. 500 Mio. € Jahresumsatz
      • Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg

    Für wen nicht?

    • Unternehmen, an denen andere Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten beteiligt sind
    • Unternehmen, an denen eine öffentliche Stelle zu 25% oder mehr beteiligt ist
    • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts
    • Unternehmen, die in der Primärproduktion im Bereich der Land- & Forstwirtschaft, Fischerei & Aquakultur tätig sind
    • Unternehmen, die bereits zuvor eine Digitalisierungsprämie erhalten haben und für die die festsetzungen des Tilgungszuschusses (bei Darlehen) bzw. die Vollauszahlung des Zuschusses noch weniger als ein Jahr zurückliegt

    Wie hoch?

    • Zuschuss richtet sich anteilig nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben
    Zuwendungsfähige
    Ausgaben
    Höhe des Zuschusses vom
    Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
    und Wohnungsbau BadenWürttemberg
    5.000 € – einschließlich 40.000 € 40 % der
    zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. max. 4.000 €
    > 40.000 € – einschließlich 100.000 € 12 % der zuwendungsfähigen
    Ausgaben bzw. max. 10.000 €

    Für was?

    • Digitalisierung von Produktion & Verfahren
      • z.B. Vernetzung der ERP- & Produktionssysteme
      • z.B. Digitalisierung der Wertschöpfungskette – Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce / e-procurement)
    • Digitalisierung von Produkten & Dienstleistungen
      • Strategie & Organisation
      • Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
      • Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologie
    • Kosten für Hard- & Software & damit verbundene Dienstleistungen & Schulungen
    • Erhöhung der Informations- & Kommunikationstechnik-Sicherheit
    • Migration bisheriger Daten & Portierung von Softwarekomponenten
      auf neue digitale Systeme + die notwendigen Schulungen der Mitarbeiter*innen durch
      externe Anbieter.
    • Lizenz- und Systemservicegebühren für max. 12 Monate
    • Schulungskosten bis zu 50 % der Kosten für Hard- und Software (einschließlich Lizenz- und Systemservicegebühren) sowie den damit verbundenen Dienstleistungen gefördert.

    Kombinierbarkeit?

    • Doppelförderung sind grundsätzlich nicht möglich. Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen (Länder, Bund, EU) für die gleichen förderfähigen Kosten ausgeschlossen

    Antragsstellung

    • Bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
    • Antragstellung muss schriftlich vor Vorhabensbeginn erfolgen; Vorhabensbeginn heißt Eingehen der ersten finanziell bindenden Verpflichtung, die sich auf die zu fördernden Vorhaben beziehen (z.B. Abschluss von Verträgen, Vergabe von Aufträgen)

    Weitere Informationen und alle nötigen Unterlagen zur Antragstellung finden Sie auf der offiziellen Website der  Staatsbank für Baden-Württemberg.

    Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante

    Für wen?

    • mittelständische Unternehmen mit
      • max. 500 Beschäftigten
      • max. 500 Mio. € Jahresumsatz
      • Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg

    Für wen nicht?

    • Unternehmen, an denen andere Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten beteiligt sind
    • Unternehmen, an denen eine öffentliche Stelle zu 25% oder mehr beteiligt ist
    • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts
    • Unternehmen, die in der Primärproduktion im Bereich der Land- & Forstwirtschaft, Fischerei & Aquakultur tätig sind
    •  Unternehmen, die bereits zuvor eine Digitalisierungsprämie erhalten haben und für die die Festsetzungen des Tilgungszuschusses (bei Darlehen) bzw. die Vollauszahlung des Zuschusses noch weniger als ein Jahr zurückliegt
    • Unternehmen mit einem Gruppenumsatz über 500 Mio. €

    Für was?

    • Digitalisierung von Produktion & Verfahren
      • z.B. Vernetzung der ERP- & Produktionssysteme
      • z.B. Digitalisierung der Wertschöpfungskette – Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (eCommerce / E-Procurement)
    • Digitalisierung von Produkten & Dienstleistungen
    • Strategie & Organisation
      • Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
      • Initialisierung der Nutzung von Cloud-Technologie
    • Kosten für Hard- & Software & damit verbundene Dienstleistungen & Schulungen
    • Erhöhung der Informations- & Kommunikationstechnik-Sicherheit
    • Migration bisheriger Daten & Portierung von Softwarekomponenten
      auf neue digitale Systeme + die notwendigen Schulungen der Mitarbeiter*innen durch
      externe Anbieter.
    • Lizenz- und Systemservicegebühren für max. 12 Monate
    • Schulungskosten bis zu 50 % der Kosten für Hard- und Software (einschließlich Lizenz- und Systemservicegebühren) sowie den damit verbundenen Dienstleistungen gefördert.

    Art/Höhe der Förderung?

    • Langfristig zinsverbilligtes Darlehen + Tilgungszuschuss
    • Tilgungszuschuss besteht aus
      • Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit & Wohnungsbau Baden-Württemberg
      • Mittlen der KfW
    • Kredithöhe: 5.000 € bis 100.000 €
    • Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre, dabei 0 bis 2 Jahre tilgungsfrei
    • Sondertilgung ab 01.07.2021 jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

    Kombinierbarkeit?

    Kombination mit anderen Förderprogrammen wie „Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“, „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW“ , oder Förderzuschuss der KfW nicht möglich.

    Antragstellung?

    • Bei Hausbank: wird an die L-Bank weitergeleitet
    • Hausbank erhält Förderkredit; wird in eigenem Namen & auf eigenes Risiko an das Unternehmen ausgezahlt

    Weitere Informationen und alle nötigen Unterlagen zur Antragstellung finden Sie auf der offiziellen Website der  Staatsbank für Baden-Württemberg. 

    Innovationsgutschein Hightech Digital

    Für wen?

    • Start-ups (jünger als 5 Jahre)
    • KMUs (älter als 5 Jahre)
    • max. 100 Beschäftigte
    • max. 20 Mio. € Umsatz/ Bilanzsumme
    • Hauptsitz in Baden-Württemberg
    • Sonderfall: Bei Projektumsetzung mit Start-up als FuE-Dienstleister
      • max. 250 Beschäftigte
      • max. 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio.. € Bilanzsumme
    • Achtung: pro Antragsteller (direkter Zuschussempfänger + alle verbundenen Unternehmen) max. 2 Innovationsgutscheine Hightech Digital zu vergeben

    Für was?

    • Technologie-spezifisch – für besonders anspruchsvolle Innovationsvorhaben  im Bereich
      • Lösungen für digitale Transformation von Geschäftsmodellen
      • Entwicklung von Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
      • Vernetzte Systeme und Prozesse
      • Internet der Dinge
      • Smart Services
      • Hochflexible Automatisierung
      • Big-Data Projekte
      • Simulationsmodelle
      • Virtual und Augmented Reality
      • Embedded Systems
    • Achtung: Kauf von Hard- & Software ist zwar als nicht förderfähig aufgelistet, vernetzte Systeme & Prozesse hingegen schon. Somit könnte ein ERP-Projekt unter Umständen als föderfähig eingestuft werden, wenn Vorhaben & Wirtschaftlichkeit sowie unternehmensspezifische Anpassungen & Integrationen als innovativer Fortschritt für das Unternehmen deutlich im Antrag herausgearbeitet werden.
    • Förderfähige Kosten:
      • umfasst ausschließlich Kosten, für erbrachte Leistungen von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, zu denen zählen:
        • privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen
        • öffentliche & privatwirtschaftliche Institute
          & Gesellschaften der Grundlagenforschung & der angewandten Forschung

    Kombinierbarkeit?

    Kombinierbar mit Innovationsgutschein A

    Förderhöhe?

    • Bis zu 20.000 € bzw  max. 50 % der Ausgaben 
    • Zum Erhalt der Höchstfördersumme ist ein Nachweis von mind. 40.000 € (netto) an förderfähigen Ausgaben vorzulegen
    • Bewilligungszeitraum: 10 Monate

    Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg bzw.  im Infoblatt.

    Hier geht’s zur Onlineantragstellung.

    Innovationsgutscheine A & B

    Für wen?

    • KMU
    • Freiberufler
    • Existenzgründer*innen
    • max. 100 Beschäftigten
    • max. 20 Mio. € Vorjahresumsatz/Vorjahresbilanzsumme (inkl. Partner- & verbundenen Unternehmen)
    • Hauptsitz in Baden-Württemberg

    Wie hoch?

    • Innovationsgutschein A
      • max. 2.500€
      • Fördersatz 80%
      • min. förderfähige Ausgaben von 3.125 € (netto)
    • Innovationsgutschein B
      • max. 5.000 €
      • Fördersatz 50%
      • min. förderfähige Ausgaben von 10.000 € (netto)

    Für was?

    • Planung, Entwicklung & Umsetzung  innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren oder deren qualitativer Weiterentwicklung
    • Erbrachte Leistungen von externen FuE-Serviceanbietern
    •  Innovationsgutschein A
      • Wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung
        • z.B. Technologie-, Patent- oder Marktrecherchen, Machbarkeits-, Werkstoffs- oder Designstudien
    • Innovationsgutschein B
      • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Ausgestaltung von innovativen Produkten/Dienstleistungen/Verfahren 
        • z.B. Design & Konstruktion, Prototypenbau 

    Was nicht?

    U.a. der Kauf von Maschinen, Geräten sowie Hard- und Software

    Kombinierbarkeit?

    Innovationsgutschein A & B sind miteinander kombinierbar. Ebenso besteht die Möglichkeit Innovationsgutschein A mit Innovationsgutschein Hightech Digital zu kombinieren.

    Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des  Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

    Hier geht’s zur Onlineantragstellung.

    Innovationsfinanzierung 4.0

    Für wen?

    • Freiberufler
    • KMUs mit
      • max. 249 Beschäftigten
      • max 50 Mio € Vorjahresumsatz/ max. 43 Mio. € Vorbilanzsumme#
      • aktiv am Standort Baden-Württemberg
    • größere Unternehmen mehrheitlich in Privatbesitz mit max. 500 Mio € Vorjahresumsatz

    Für was?

    • Innovative Vorhaben für Entwicklung neuer/verbesserter Produkte oder Prozesse
    • Anfallende Kosten für Digitalisierungsvorhaben
    • Kapital für Entwicklung/Einführung neuer, innovativer Geschäftsmodelle
    • Kapitalbedarf unabhängig von konkretem Projekt für innovative Unternehmen

    Förderhöhe/-konditionen?

    • Zinsverbilligtes Darlehen im Hausbankverfahren mit Tilgungszuschuss
    • Kredithöhe: 10.000 € bis 5 Mio. €, bei größeren Unternehmen bis 25 Mio. €
    • Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre, dabei 0 bis 2 Jahre tilgungsfrei
    • Sondertilgung ab 01.07.2021 jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
    • Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

    Kombinierbarkeit?

    Nicht kombinierbar mit den Förderzuschüssen der KfW.

    Weitere Informationen und die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie auf der offiziellen Website der  Staatsbank für Baden-Württemberg.

    Wachstumsfinanzierung

    Für wen?

    • Freiberufler
    • KMUs mit
      • max. 249 Beschäftigten
      • max. 50 Mio € bzw. Bilanzsumme von max. 43 Mio €
      • mind. 5 Jahre Markttätigkeit
    • Investitionsziel in Baden-Württemberg

    Für was?

    • Unternehmenserweiterung, -modernisierung, -rationalisierung,-umstrukturierung
    • Standortverlagerung
    • Unternehmenskauf
    • Investitionskosten, Warenlager oder Betriebsmittel
    • Existenzgründungen

    Förderhöhe/-konditionen?

    • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
    • Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €
    • Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0 bis 3
    • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
    • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
    • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

    Weitere Informationen und die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie auf der offiziellen Website der  Staatsbank für Baden-Württemberg. 

    Bayern

    Digitalbonus

    Für wen?

    • KMUs mit Betriebsstätte im Freistaat Bayern (geförderte Maßnahme muss in selbiger Betriebsstätte eingesetzt werden)
    • weniger als 50 Mitarbeiter
    • Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio €

    Für wen nicht?

    • Unternehmen mit laufenden Insolvenzverfahren
    • Unternehmen, die die rechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Gläubigerantrag erfüllen
    • Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien o. ä. Einrichtungen sowie Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (Ausnahme: Verarbeitung/Vermarktung)

    Für was?

    • Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen & Dienstleistungen, wenn digitale Systeme erstmals eingesetzt werden oder der bestehende Digitalisierungsgrad auf neuesten Stand erhöht wird.
    • Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Form von unternehmensspezifischen Lösungen & entsprechende Anpassungen einer Standardlösung
    • Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems, insofern am Ende ein Zertifikat erreicht wird (z.B. nach ISO 27001)
    • Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung notwendigen Hard- und Software
    • Investitionen in digitale Technologien & damit verbundene unternehmensinterne Prozesse & Änderungen, insbesondere Hard- & Software, die interne & externe Unternehmensvernetzung fördert, z.B. unter folgenden Aspekten:
      • Industrie 4.0
      • datengetriebene Geschäftsmodelle
      • Warenwirtschaftssysteme
      • Künstliche Intelligenz (KI)
      • Cloud-Anwendungen
      • Sensorik 
      • IT-Sicherheit
    • Spezifisch in den 2 Fördervarianten:
      • Digitalbonus Standard
        • Optimierung von Unternehmensprozessen z.B. durch ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschaftssysteme etc.
      • Digitalbonus Plus
        • Investition muss Innovationscharakter haben, z.B.:
          • Neues, innovatives Geschäftsmodell,
          • Bedienung neuer Märkte,
          • Mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland betreten

    Für was nicht? 

    • Bereits begonnene Maßnahmen, d.h.  rechtsverbindliche Bestellung wurde bereits getätigt bzw. Auftrag zur Dienstleistungserbringung wurde bereits erteilt (auch mündlich)
    • Ausgaben für Standard-Webseiten & Standard-Webshops
    • Standard-Online-Marketing-Maßnahmen
    • Erwerb von Standard-Software & Standard-Hardware
    • Server-Hardware inkl. Betriebssystem im Bereich der IT-Sicherheit
    • Ersatzbeschaffungen
    • Geräte, Anlagen und Maschinen inklusive zugehöriger Software (z. B. Produktionsanlagen), bei den Automatisierung von analogen Prozessen, statt digitale Weiterverarbeitung der Daten im Vordergrund steht
    • Maßnahmen, für die  gesetzliche Verpflichtung besteht
    • Konkrete Maßnahmen im Rahmen einer Beratung, Planung oder Strukturierung des Projekts (Projektbegleitung)
    • Lösungen, die gegen Entgelt in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen
    • Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden
    • Personal-, Verwaltungs- & Reiseausgaben sowie eigene Entwicklungskapazitäten des Antragstellers
    • Zuwendungsfähige Ausgaben unter 4.000 Euro
    • IT-Sicherheitsbeauftragte & Datenschutzbeauftragte
    • Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenzkosten & Systemservicegebühren, die einen Zeitraum von max. 18 Monaten überschreiten (Angebot muss vom IT-Dienstleister entsprechend auf 18 Monate aufgeschlüsselt werden)

    Förderhöhe?

    Wie wird gefördert?
    • Digitalbonus Standard
      • Zuschuss bis zu 10.000 €
      • Fördersatz beträgt bis zu 50 %
    • Digitalbonus Plus
      • Bis zu 50.000 €
      • Fördersatz beträgt bis zu 50 %

    Kombinierbarkeit

    • Wichtig: Grundsätzlich keine Doppelförderung zugelassen! Maßnahmen, die bereits durch andere Programme (Bund, Länder, EU) gefördert werden, sind nicht förderfähig
    • Standard & Plus sind nicht miteinander kombinierbar
    • Kombinierbar mit dem Digitalkredit

    Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des  Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bzw. in der Förderrichtlinie des Programms.

    Innovationskredit 4.0

    Für wen?

    • KMUs
    • Freiberufler, die KMU-Kriterien der EU erfüllen
    • Neugegründete Unternehmen

    Für was?

    • Innovations- und Digitalisierungsvorhaben und die Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsmodell
    • Beschleunigung der Digitalisierung im Unternehmen
    • Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung
    • Konkrete Beispiele förderfähiger Vorhaben:
      • Integration von CRM-Systemen an das MES (Manufacturing Execution System; Digitale Kundenschnittstelle)
      • Vollumfängliche Vernetzung der Enterprise Resource Planning (ERP)- und Produktionssysteme (Machine-to-machine-communication)
      • Aufwendungen für die Digitalisierung der Wertschöpfungskette; Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden
      • Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
      • Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloudtechnologie

    Für was nicht?

    • Betriebsübernahmen
    • Umschuldungen
    • Vorhaben im Ausland

    Förderhöhe/-konditionen?

    • Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
    • Mindestdarlehensbetrag: 25.000 €
    • Höchstbetrag: 7,5 Mio. €
    • Laufzeit: 3 bis 10 Jahre

    Kombinierbarkeit

    • Kombinierbar mit KfW-Förderzuschuss
    • Kombinierbar mit allen öffentlichen Finanzierungshilfen, solang die Beihilfeobergrenzen der EU nicht überschritten werden.

    Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der LfA Förderbank Bayern  bzw.  im entsprechenden Infoblatt.

    Berlin

    Transfer Bonus “Standardvariante Digitalisierung”

    Für wen?

    • Technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Nicht-technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist
    • Unternehmen der sozialen Ökonomie

    Für was?

    • Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg aus dem Bereich Technologie- und Wissenstransfer
    • Einstiegsvariante:
      • Förderung von Ausgaben für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation, die im Zusammenhang mit der ersten konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschaftseinrichtung anfallen
        Die Laufzeit des Projektes soll 6 Monate nicht überschreiten
    • Standardvariante:
      • Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben
        Sie kann auch beantragt werden, wenn bereits die Einstiegsvariante für ein vorhergehendes, eigenständiges Projekt beantragt wurde
        Die Laufzeit des Projektes soll 6 Monate nicht überschreiten
    • Standardvariante Digitalisierung:
      • Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder im eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender)
        Die Laufzeit des Projektes soll 12 Monate nicht überschreiten
        Nach Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit erfolgt ein Projektgespräch bei der IBB Business Team GmbH.

    Förderhöhe/-konditionen?

    • Einstiegsvariante:
      • 100 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 7.500 €
      • Gilt einmalig und ausschließlich für Unternehmen, die noch keine projektbezogene Kooperation mit Wissenschaftseinrichtungen umgesetzt haben, z. B. über “Pro FIT” (Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien) oder ein anderes Bundes- oder Landesprogramm
    • Standardvariante:
      • 70 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 15.000 €
      • Die Standardvariante kann mit inhaltlich klar voneinander abgegrenzten Projekten in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren maximal dreimal (inkl. einem Digitalisierungsprojekt) beantragt werden
    • Standardvariante Digitalisierung:
      • 70 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 45.000 €
      • Die Standardvariante Digitalisierung kann nur einmal beantragt werden

    Nähere Informationen erhalten Sie bei IBB Business Team

    Digitalprämie Berlin

    Für wen?

    • KMUs mit
      • Betriebssitz/Betriebstätte in Berlin
      • max. 249 Beschäftigten
    • Berliner Soloselbstständige & hauptberufliche Freiberufler ohne Angestellte
      • mind. 26.000 € Einkommen/Jahr aus aktueller Tätigkeit
      • Gründung vor dem 31.12.2019

    Für was?

    • Digitale Prozesse bezüglich Arbeit, Produktion & Management, z.B.
      • Digitale Lohnbuchhaltung
      • Digitales Warenwirtschaftssystem
      • Digitales Kassensystem
    • Einführung/Verbesserung IT-Sicherheit, z.B.
      • IT-Sicherheitsinfrastruktur
      • Digitale Datenlagerung und -sicherung
    • Digitale Beratung & Qualifizierung, z.B.
      • Beratungsdienstleistungen bezüglich Projektumsetzung & Implementierung
      • Workshops zur Geschäftsmodell-Digitalisierung
      • Fortbildung zur betrieblichen IT-Sicherheit

    Achtung: Weiterbildungsanbieter müssen Qualifizierung durch Zertifizierung gemäß ISO 27001, Akkreditierung gemäß AZAV 18 oder „go-digital“ Zertifizerung vorweisen können.

    Förderhöhe/-konditionen?

    • Die Digitalprämie stellt eine Anteilsfinanzierung i.H.v. 50 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben
    • Finanzierungszuschüsse für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen in Höhe von bis zu 17.000 €

    Sonstige Regelungen

    • Durch die Förderung mitfinanzierte Anschaffungen  müssen in Berliner Niederlassung eingesetzt werden
    • Alle Anschaffungen müssen mind. 2 Jahre nach Vorhabensabschluss in Betriebsstätte verbleiben
    • Förderung wird pro Unternehmen immer nur einmal gewährt
    • max. 10 Maßnahmen pro Antrag förderfähig
    • Anbieter von Beratungsdienstleistungen müssen Normen & Standards des BSI IT-Grundschutz anerkennen.
    • max. Tagessatz für beratungsdienstleister 1000 €
    • Antragsteller muss Kontoinhaber sein
    • Kontoführung ausschließlich in Deutschland

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Investitionsbank Berlin.

      Brandenburg

      Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)

      Für wen?

      • KMUs & Handwerksbetriebe mit
        • Sitz/Betriebsstätte in Brandenburg

      Für was?

      • Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen inkl. externer Schulungsdienstleistungen
      • Eigene FuE-Aktivitäten (BIG-FuE)
      • Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme (BIG-EU)
      • Auftrags-FuE zur Lösung wissenschaftlich-technologischer Aufgaben (kleiner und großer BIG-Transfer)

      Förderhöhe/-konditionen?

      • Der kleine BIG-Transfer im Wege der Vollfinanzierung (100%), maximal 5.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (nur einmalig und nur bei einer ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung beantragbar)
      • Der große BIG-Transfer im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 15.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (mehrmals, aber höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten beantragbar)
      • Der BIG-FuE im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 100.000 EUR bei einer Laufzeit von max. zwei Jahren (eine erneute Antragstellung ist nach Verwertung der Projektergebnisse aus der vorherigen Förderung möglich)
      • Der BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal jeweils 50.000,00 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000,00 EUR für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für das Modul Implementierung
      • Der BIG-EU im Wege der Anteilfinanzierung (50%), max. 8.000 EUR bzw. als Leadpartner max. 16.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 12 Monaten

      Antragsverfahren?

      • Nach bestätigten Beratungsgespräch mit Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bei der ILB
      • Begutachtung durch Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH

      Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg bzw. in der Förderrichtlinie des Programms 

      Bremen

      Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0

      Für wen?

      • KMU

      Für was?

      • Beratungs-Dienstleistungen im Bereich:
        • Digitale Prozessberatung/Prozessmanagement
        • Projektmanagement
        • Change Management
        • Cloud Services
        • Arbeit 4.0
        • Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle
        • IT-Sicherheitskonzepte
        • etc.

      Förderhöhe/-konditionen?

      • 50% der Kosten bzw max. 5.000€

      Sonstiges

      Aufführung von möglichen Beratungsunternehmen auf Programm-Website, aber keine Beschränkung, d.h. es können auch nichtgelistete Beratungen zum Projekt hinzugezogen werden.

      Hamburg

      Hamburg Digital

      Für wen?

      • KMU, Handwerkbetriebe, Freiberufler mit
        • einer Betriebsstätte in Hamburg

      Für was?

      • Modul I Hamburg Digital Check
        • gefördert werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesproramm “go-digital” eine Zertifizierung erhalten haben
      • Modul II Hamburg Digital Invest
        • Gefördert werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte
        • umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind

      Förderhöhe/-konditionen?

      • Modul I – Hamburg Digital Check” bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens aber 5.000 €
      • “Modul II – Hamburg Digital Invest” bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens aber 17.000 €
      • Die förderfähigen Ausgaben müssen pro Modul mindestens 3.000 € netto betragen

      Antragsstellung

      Der Antrag wird bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gestellt. Dort erhalten Sie ebenfalls nähere Informationen zum Förderprogramm.

      Hessen

      Distr@l-Förderprogramm Digitalisierung stärken – Transfer leben

      Für wen? 

      • KMU
      • Partnerschaftlich eingebundene Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen & Transfergesellschaften

      Für was?

      • Förderlinie 1: Machbarkeitsstudien

        • Tätigkeiten zur Bewertung & Analyse des Vorhabenpotenzials für die Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sachverhalten im Digitalisierungsbezug.

        • Strukturierung und Verbesserung von Projektplanung und die Erfolgsaussichten von komplexen Vorhaben

      • Förderlinie 2: Innovationsprojekte

        • Modul A: Digitale Produktinnovation
          • Erprobung oder Schaffung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder einer Dienstleistung im Bereich Digitalisierung, die das Potenzial erkennen lassen, den Stand der Technik zu erhöhen.
          • Umsetzung einer digitalen Anwendung — Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren.
        • Modul B: Digitale Prozessinnovation
          • Geplante Vorhaben zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Optimierung einer Wertschöpfungskette bzw. von digitalen Prozessen.
          • Wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
        • Modul C: Digitale Pioniere
          • Durchführung von Innovationsprojekten durch digitale Pioniere.
          • Forschungsthemen im Kontext der Digitalisierung, die anhand konkreter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Problemstellungen bearbeitet werden.
          • Transfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft.
      • Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekt

        • Wissens- und Transferprojekte aus der Forschung an Hochschulen im Bereich Digitalisierung in Anwendungszentren für die Wirtschaft sichtbar und nutzbar machen.
      • Förderlinie 4

        • Modul A: Validierung / Spin-off
          • Entrepreneurgedanken verstärkt in Hochschulen zu implementieren, insbesondere mit Blick auf die besondere Dynamik der Digitalisierung.
          • Interessante Forschungsergebnisse mit digitalem Bezug können mit diesem Modul validiert werden, um die wirtschaftlichen Potenziale zu untersuchen — gerne in einem interdisziplinären Hochschulteam im Rahmen eines Projekts der Hochschule.
        • Modul B: Wachstum
          • Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee mit hohem Wachstumspotenzial

      Förderhöhe/-konditionen?

      • Anteilige Zuschüsse von 100.000 € – 500.000 €
      • Vorhabenslaufzeit: 12 – max. 36 Monate
      • Unternehmen gewerblicher Wirtschaft bis max. 50 % förderbar, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis max. 90 %

      Nähere Informationen erhalten Sie auf dem Merkblatt der Förderlinie 2B oder auf der Website der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.

          Innovationskredit Hessen

          Für wen?

          • KMUs mit
            • max. 499 Beschäftigten
          • Unternehmensgründer
          • Freiberufler

          Für was?

          • Materielle & immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel (umfasst auch Investitionen in Digitalisierungsvorhaben)
          • Unternehmensübertragungen von bzw. an innovative Unternehmen

          Förderhöhe/-konditionen?

          • Zinsverbilligtes Darlehen im Hausbankverfahren
          • 100.000 € – 7,5 Mio. € möglich
          • Laufzeiten:
            • Für Betriebsmittelfinanzierung: 3 oder 5 Jahre
            • Für Investitionsfinanzierungen: 5, 7, oder 10 Jahre

          Kombinierbarkeit

          Kombinierbar mit dem Förderprogramm PIUS-Invest

          Antragsstellung

          Ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem, gegebenenfalls über ein Zentralinstitut, der WIBank zuzuleiten.

          Nähere Informationen und alle nötigen Dokumente finden Sie auf der Website der WIBank.

           

          DIGI-Zuschuss

          Für wen?

          • KMU & Freiberufler mit Betriebsstätte in Hessen

          Für was?

            • Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
            • Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
            • Mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

            Förderhöhe/-konditionen?

            • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
            • max. 50% der zuwendungsfähigen Sachausgaben
            • max. Förderhöhe: 10.000 €
            • min. zuwendungsfähiger Ausgaben: 4.000 €

            Antragsstellung

            Ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem, gegebenenfalls über ein Zentralinstitut, der WIBank zuzuleiten.

            Nähere Informationen und alle nötigen Dokumente finden Sie auf der Website der WIBank.

             

            Mecklenburg-Vorpommern

            Stand April 2023: In Mecklenburg-Vorpommern stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.

            Niedersachsen

            Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk

            Für wen?

            • KMU, Startups, Handwerkerbetriebe mit
              • Sitz in Niedersaschen 

            Für was?

            • Anwendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen,
            • …. bei denen mithilfe von eigenen Entwicklungsarbeiten ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen
            • Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind und bei denen die förderfähigen Gesamtausgaben 200.000 Euro übersteigen

            Förderhöhe/-konditionen?

            • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
            • Förderhöhe beträgt maximal 35% der förderfähigen Ausgaben
            • in der Übergangsregion für kleine Unternehmen maximal 45% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro
            • Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben dürfen jeweils nicht über 50% der förderfähigen Gesamtausgaben betragen

            Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der NBank – Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen.

                Digitalbonus.Niedersachsen

                Für wen?

                • KMUs
                • Handwerksbetriebe
                • Freiberufler, die
                  • im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
                • Kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

                Für was?

                  • Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 € brutto
                  • Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 € brutto
                  • Ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz
                  • Mindestgesamtinvestitionssumme für kleine Unternehmen 7.500 €
                  • Mindestgesamtinvestitionssumme für mittlere Unternehmen 15.000 €

                  Förderhöhe/-konditionen?

                  • ie wird gefördert?
                    • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von
                      • max. 40 % bei kleinen Unternehmen
                      • max. 20 % bei mittleren Unternehmen

                  Nähere Informationen finden Sie auf der Website der NBank.

                  Nordrhein-Westfalen

                  NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation

                  Für wen?

                  • KMU
                  • Freiberufler

                  Für was?

                  • Digitale Produktion und Verfahren, wie die Integration/Einbindung digitaler Kundenschnittstellen, vollumfänglicher Vernetzung der Ressourcenplanung und Produktionssystemen sowie Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze
                  • Digitale Produkte
                    • Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen
                    • Entwicklung vorausschauender Instandhaltungsanwendungen sowie produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware
                    • Entwicklung von digitalen Standards und Normen
                  • Digitale Strategie und Organisation wie z.B.:
                    • Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
                    • Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien
                    • Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzept
                  • CRM- und ERP-Systeme sind förderfähig

                  Förderhöhe/-konditionen?

                  • Bei Überschreitung von 10 Mio. € ist die besondere Förderwürdigkeit des Vorhabens für NRW darzulegen
                  • Ratendarlehen: 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr oder 5, 7 und 10 Jahren mit optionalem Tilgungsfreijahr

                  Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der NRW.Bank

                      Mittelstand Innovativ & Digital – MID-Gutscheine

                      Für wen?

                      • KMU mit
                        • max. 249 Mitarbeitern
                        • max 50 Mio € Jahresumsatz oder
                        • max 43 Mio € Bilanzsumme

                      Für was?

                        • 3 Gutscheinvarianten:

                          • MID-Digitalisierung
                            • Für digitale Aufstellung der Betriebe &  externe Begleitung für die (Weiter-)Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren in Form von Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten
                          • MID-Analyse
                            • Für Einbeziehung von wissenschaftlichen und technologischen Expertise aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Machbarkeitsprüfung
                          • MID-Innovation
                            • Für den Bau von Prototypen, Test & Anpassung von innovativen Produkten, Dienstleistungen & Produktionsverfahren

                        Förderhöhe/-konditionen?

                          • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von 60-80% der förderfähigen Kosten
                          • Projektlaufzeit wählbar: 6, 9, oder 12 Monate

                        Nähere Informationen finden Sie auf der Website der  Mittelstand Innovativ & Digital Nordrhein-Westfalen.

                        Rheinland-Pfalz

                        Stand April 2023: In Rheinland-Pfalz stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.

                        Saarland

                        Stand April 2023: Im Saarland stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.

                        Sachsen

                        Stand April 2023: In Sachsen stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.

                        Sachsen-Anhalt

                        IB-Digitalisierungsdarlehen

                        Für wen?

                        • KMU
                        • Gründer
                        • Freiberufler

                        Für wen nicht?

                        • Unternehmen in Schwierigkeiten

                        Für was?

                        • Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen für Wachstum, Expansion, Stärkung von
                          Aktivitäten, Umsetzung neuer Projekte bzw. Erschließung neuer Märkte, wie u.a.
                          • materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
                          • Personalausgaben
                          • Projektausgaben
                          • Fremdleistungen

                        Förderhöhe/-konditionen?

                        • Zinsverbilligtes Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs
                        • Min. 10.000 €, max. 1,5 Mio. €
                        • Laufzeit: max. 10 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei
                        • deckt bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs
                        • Fester Zinssatz: 0,95 %

                        Weitere Bedingungen?

                        • Einreichungspflicht eines tragfähigen Konzepts
                        • Keine Ablösung bestehender Verbindlichkeiten möglich
                        • Keine Vorfinanzierung erstattungspflichtiger MwSt.
                        • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung erforderlich

                        Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

                            Schleswig-Holstein

                            Betriebliche Prozess- und Organisationsinnovationen – POI

                            Für wen?

                            • KMU mit Sitz bzw. Niederlassung in Schleswig-Holstein

                            Für wen nicht?

                            • Unternehmen in Schwierigkeiten

                            Für was?

                            • Betriebliche Prozess- & Organisationsinnovationen für
                              • Schaffung & Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein
                              • Anwendung einer neuen bzw. wesentlich verbesserten Methode für Produktion bzw. Erbringung von Dienstleistungen (u.a. wesentlicher Änderungen der Software)
                              • Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder den Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen 
                              • Tiefgreifende Veränderungen in den Prozess- und Organisationsstrukturen

                            Förderhöhe/-konditionen?

                            • max. 50 % der förderfähigen Kosten
                            • Projekte mit min. Gesamtvolumen von 100.000 €

                            Weitere Bedingungen?

                            • Der innovative Ansatz bzw. die Neuheit muss nachgewiesen, dargestellt und deren wirtschaftliche Bedeutung verdeutlicht werden. Die positiven Auswirkungen müssen herausgearbeitet werden

                            Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Deutscher Mittelstands-Bund (DMB)

                                Thüringen

                                Digitalbonus Thüringen

                                Für wen?

                                • KMU 
                                • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

                                  Für was?

                                  • Ausgaben für
                                    • IuK-Software
                                    • IuK-Hardware
                                    • Leistungen externer Dienstleister zur Migration & Modernisierung  von IT-Anwendungen und -Systemen

                                  Förderhöhe/-konditionen?

                                  • max 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
                                  • max 15.000 € Gesamtförderung möglich
                                  • min 5.000 € förderfähige Ausgaben
                                  • max 150.000 € förderfähige Ausgaben
                                  • Bewilligungszeitraum: max. 12 Monate

                                    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der Thüringer Aufbaubank

                                        Der KfW-Kredit für Wachstum (290)

                                        Für was?

                                        • Ausgaben bzw. Vorhaben zur Erschließung neuer Märkte oder Kundengruppen
                                        • Innovationsausgaben, d.h.  alle Investitionen für Entwicklung/Einführung von Produkt- & Prozessinnovationen 
                                        • Ausgaben für deutliche Intensivierung der Unternehmensdigitalisierung 
                                        • Projekte & Maßnahmen zur Erneuerung oder Verbesserung der IT-Struktur & Nutzung digitaler Anwendungen &  Maß­nahmen zum Ausbau von firmen­spezifischem Wissen bezüglich digitalen Anwendungen
                                        • Digitalisierungsvorhaben

                                        Für wen?

                                        • In- und ausländische Unternehmen, die
                                          • sich mehr­heitlich in Privat­besitz befinden
                                          • Gruppen­umsatz von max. 2 Milliarden € besitzen
                                        • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-­Vereinbarung (Energie-) Dienst­leistungen für einen Dritten erbringen
                                        • Auslands­vorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften mit Sitz im Ausland;
                                        • Vorhaben aus­ländischer Unternehmen in Deutschland

                                        Konditionen?

                                        • KfW-Beteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen genau wie jede andere Bank
                                        • KfW-Risikoanteil von 7,5 Mio. – 100 Mio. €
                                        • Finanzierung erfolgt direkt als Konsortialpartner/ indirekt durch Risikounterbeteiligung
                                        • Bis 70% der Vorhabensfinanzierung
                                        • KfW darf nicht größten Risikoträger darstellen 
                                        • Teilnehmende Banken können gegebenenfalls von KfW  bilateral refinanziert werden 
                                        • Gesamtvolumen von Risikoübernahme zuzüglich Refinanzierungsmittel max. 100 Mio. €

                                        Kombinierbarkeit

                                        Nicht kombinierbar mit ERP-Mezzanine & ERP Digitalisierungkredit.

                                        Weitere Informationen & Antragsformulare

                                        Finden Sie auf der offiziellen Website der KFW.

                                        Die ERP Mezzanine für Innovation (360)

                                        Für wen?

                                        • Private Unternehmen und Freiberufler mit min. 2 Jahren Geschäftstätigkeit mit
                                          • Sitz in Deutschland
                                          • Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
                                          • max. 500 Mio. € Gruppenumsatz

                                        Für was?

                                        • Vorhaben zur Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen
                                        • Innovationsausgaben, d.h. alle Investitionen für Entwicklung & Einführung von Produkt- & Prozessinnovationen
                                        • Ausgaben für deutliche Intensivierung der Unternehmensdigitalisierung
                                        • Maßnahmen zur Erneuerung/Verbesserung der IT-Struktur & Nutzung digitaler Anwendungen
                                        • Maß­nahmen zum Ausbau von firmen­spezifischem Wissen bezüglich digitalen Anwendungen

                                        Kreditaufbau

                                        Finanzierung besteht aus 2 Tranchen:

                                        1. klassischer Kredit (Fremdkapital)
                                        2. Kredit mit weitgehendem Eigenkapitalcharakter (Nachrangkapital)

                                        Anteile der Tranchen:

                                        Umsatz Finanzierungspaket Besonderheit
                                        max. 50 Mio. € 60 % Nachrangkapital
                                        40 % Fremdkapital
                                        hoher Anteil von Nachrangkapital
                                        über 50 Mio. € 50 % Nachrangkapital
                                        50 % Fremdkapital

                                        Vorteile des Nachrangkapitals:

                                        • Bank haftet nicht für 100% der Nachrangtranche, was Finanzierung erleichtert
                                        • Keine Sicherheiten erforderlich
                                        • Nachrangtranche verbessert Bilanzstruktur und Bonität des Unternehmens
                                        • Sicherheiten bleiben frei für weitere Kredite
                                        • Lange Laufzeit und tilgungsfreie Anlaufjahre schonen Liquidität
                                        • Kündigungsrechte der KfW eingeschränkt

                                          Kredithöhe, Zinssätze & Laufzeit

                                          • Fester Zinssatz für gesamte Laufzeit
                                          • Zinssätze abhängig von wirtschaftlicher Situation und Qualität der Sicherheiten
                                          • Laufzeit in der Regel 10 Jahre
                                          • Keine Bereitstellungsprovision
                                          • bis zu 5 Mio. Euro pro Vorhaben, mindestens 25.000 Euro
                                          • bis zu 100 % Ihrer förder­fähigen Kosten
                                          • 100 % Auszahlung nach Vorhabens­fortschritt

                                          Kombination mit anderen Fördermitteln

                                          Kombination mit anderen haftungs­freigestellten KfW-Krediten und mit Forschungs­zulagen nach dem Forschungs­zulagen­gesetz (FZuIG) nicht möglich.

                                          Weitere Informationen & Antragsformulare

                                          Finden Sie auf der offiziellen Website der KFW.

                                          ERP-Förderkredit der KMU (365-366)

                                          Für was?

                                          Alles was für unternehmerische Tätigkeit notwendig ist:

                                          • Anschaffungen (Investitionen)
                                            • Anlagen und Maschinen
                                            • Grundstücke und Gebäude
                                            • Baukosten
                                            • Einrichtungs­gegenstände
                                            • Firmenfahrzeuge
                                            • Betriebs- und Geschäfts­ausstattung
                                            • Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
                                            • Software
                                          • Laufende Kosten (Betriebsmittel)
                                            • Liquide Mittel
                                            • Personalkosten
                                            • Mieten
                                            • Marketingkosten
                                            • Beratungskosten
                                          • Material- und Warenlager
                                          • Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligung

                                          Für wen?

                                          • Förderung für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme
                                          • Einschließlich Einzelunternehmer/innen, Freiberufler/innen, Gründer/innen und Nachfolger/innen im Nebenerwerb
                                          • Wenn Unternehmen 2 Jahresabschlüsse vorweisen können, können sie den ERP-Förderkredit KMU (366) beantragen
                                          • Größere mittelständische Unternehmen können den KfW-Förderkredit großer Mittelstand beantragen.

                                          Zinssätze & Laufzeiten

                                          • Bank ermittelt individuellen Zinssatz anhand wirtschaftlicher Verhältnisse und Qualität der Sicherheiten
                                          • Informationen zu Laufzeiten und Zinsen in Konditionenübersicht
                                          • Unternehmen bis 5 Jahre und Vorhaben in Regionalfördergebieten erhalten besonders günstigen Zinssatz.

                                          Kredithöhe & Auszahlung

                                          • Ohne Risikoübernahme (365): Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro, 100% Auszahlung, Gesamt- oder Teilbeträge, Auszahlungszeit bis zu 36 Monate, ab 7. Monat Bereitstellungsprovision
                                          • Mit Risikoübernahme (366): Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro für Investitionen, Übernahme und Beteiligung und bis zu 7,5 Mio. Euro für Betriebsmittel, 100% Auszahlung, Gesamt- oder Teilbeträge, Auszahlungszeit bis zu 12 Monate, ab 7. Monat Bereitstellungsprovision.

                                          Kombination mit anderen Fördermitteln

                                          Grundsätzlich ist die Kombination mit anderen Förder­mitteln (Krediten, Zulagen und Zuschüssen) möglich.

                                          Weitere Informationen & Antragsformulare 

                                          Finden Sie auf der offiziellen Website der KFW.

                                          KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375-376)

                                          Für was?

                                          • Alles was für unternehmerische Tätigkeit notwendig ist:
                                            • Anschaffungen (Investitionen)
                                              • Anlagen und Maschinen
                                              • Grundstücke und Gebäude
                                              • Baukosten
                                              • Einrichtungs­gegenstände
                                              • Firmenfahrzeuge
                                              • Betriebs- und Geschäfts­ausstattung
                                              • Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
                                              • Software
                                            • Laufende Kosten (Betriebsmittel)
                                              • Liquide Mittel
                                              • Personalkosten
                                              • Mieten
                                              • Marketingkosten
                                              • Beratungskosten
                                            • Material- und Warenlager
                                            • Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligung

                                          Für wen?

                                            • Große mittelständische Unternehmen mit
                                              • mind. 250 Beschäftigten
                                              • Jahresumsatz bis 500 Mio. €, inkl. Nachfolger/innen

                                          Zinssätze & Laufzeiten

                                          • Bank ermittelt individuellen Zinssatz anhand wirtschaftlicher Verhältnisse und Qualität der Sicherheiten
                                          • Informationen zu Laufzeiten und Zinsen in Konditionenübersicht

                                            Kredithöhe & Auszahlung

                                            • Ohne Risikoübernahme (375): Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro, 100% Auszahlung, Gesamt- oder Teilbeträge, Auszahlungszeit bis zu 36 Monate, ab 7. Monat Bereitstellungsprovision

                                            • Mit Risikoübernahme (376): Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro für Investitionen, Übernahme und Beteiligung und bis zu 7,5 Mio. Euro für Betriebsmittel, 100% Auszahlung, Gesamt- oder Teilbeträge, Auszahlungszeit bis zu 12 Monate, ab 7. Monat Bereitstellungsprovision.

                                               

                                               

                                            Kombination mit anderen Fördermitteln

                                            Kombination mit anderen haftungs­freigestellten KfW-Krediten und mit Forschungs­zulagen nach dem Forschungs­zulagen­gesetz (FZuIG) nicht möglich.

                                            Weitere Informationen & Antragsformulare

                                            Finden Sie auf der offiziellen Website der KFW.

                                            Der ERP-Digitalisierungs- & Innovationskredit (380)

                                            Für was?

                                            Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben:

                                            • Investitionen, Betriebsmittel und gesamtem Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
                                            • Beispiele für Digitalisierungsvorhaben: Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen, IT- und Datensicherheitskonzepte, digitale Plattformen und Vertriebskanäle, additive Fertigungsverfahren, Ausbau von Breitbandnetzen

                                            Innovatives Vorhaben und Unternehmen:

                                            • Innovatives Vorhaben umfasst Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen
                                            • Innovatives Unternehmen zeichnet sich durch überdurchschnittliches Wachstum, hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung oder bereits erhaltene Innovationsförderung aus

                                            Für wen?

                                            • Mittelständische Unternehmen, Frei­berufler und junge Unter­nehmen in Gründung
                                              • mit Sitz in Deutschland
                                              • mit Sitz im Ausland für Tochter­gesellschaften, Nieder­lassungen, Betriebs­stätten oder Filialen in Deutschland

                                            Zinssätze & Laufzeiten

                                            • Individueller Zinssatz ermittelt durch Bank anhand wirtschaftlicher Verhältnisse und Qualität der Sicherheiten
                                            • Informationen zu Zinssätzen und Laufzeiten in Konditionenübersicht
                                            • Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre
                                            • Unternehmen und Vorhaben in Regionalfördergebieten erhalten besonders günstigen Zinssatz

                                            Kredithöhe & Auszahlung

                                            • Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro
                                            • Bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
                                            • Bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
                                            • Bis zu 100% förderfähiger Investitionskosten und Betriebsmittel
                                            • 100% Auszahlung des Kreditbetrags

                                            Kombination mit anderen Fördermitteln

                                            Kombination mit anderen Förder­programmen ist grundsätzlich möglich, sofern es nicht zu einer Über­finanzierung kommt. 

                                            Weitere Informationen & Antragsformulare

                                            Finden Sie auf der offiziellen Website der KFW.

                                            Wir bieten alle Dienstleistungen, die für eine effiziente und
                                            robuste Unternehmens-IT-Infrastruktur nötig sind